Ambulante Eingliederungshilfe



Ambulant Betreute Wohnhilfen (BeWo) für psychisch kranke und suchtkranke Menschen mit wesentlichen Behinderungen in ihrer Alltagseinschränkung nach den Eingliederungshilfen SGB XII



Das Ambulant Betreute Wohnen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen mit wesentlichen Behinderungen sollte durch gut ausgebildete und erfahrene Fachkräfte (Sucht Fachkräfte) vor Ort den behinderten Menschen helfen, ihren Alltag beim selbständigen Wohnen auch in Gemeinschaft (Wohngemeinschaft, Partnerschaft) und  Ihre wesentlichen Einschränkungen in den Alltagsfunktionen 
zu meistern, so dass der Wunsch nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt umgesetzt werden kann.  

Konkrete Hilfe des Ambulant Betreuten Wohnens soll motivieren, anleiten und unterstützen, um die Ressourcen der Menschen zu trainieren, eine drohende Verschlechterung zu verhindern bzw. abzumildern und ein Leben in Selbstbestimmung und mit Lebensqualität zu gewährleisten.  

Konkrete Hilfen des Ambulant Betreuten Wohnens können sein:

  • Stabilisierende Gespräche auf der Grundlage eines professionellen Beziehungsangebotes  z.B. um belastende Gefühle (Ängste, Unruhe) zu überwinden; um zu lernen, mit der Krankheit besser umzugehen; um Selbstvertrauen und Zuversicht zu finden bzw. zu erhalten; um zu motivieren, trotz der krankheits einschränkenden Symptome Alltagsanforderungen zu verrichten.

  • Begleitung und Hilfe bei Wohn- und Behördenangelegenheiten z.B. um auf Post zu reagieren, (Existenz sichernde) Anträge zu stellen, die eigenen Interessen durchzusetzen; eine Wohnungen zu finden bzw. zu erhalten; um wohnrechtliche Angelegenheiten zu erledigen.

  • Hilfe bei der  Umsetzung von Vorsorgevollmachten und Einleitung von Betreuungsverfahren z.B. frühzeitig Vorsorgevollmachten umsetzen und eine vertrauensvolle Person als Vollmachtnehmer suchen; bei bestehender Notwendigkeit, die Einleitung einer gesetzliche Betreuung überlegen, um die Verschlechterung der Lebensbedingung und des Gesundheitszustandes zu vermeiden

  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung z.B. Freude und Entspannung finden; einen Impuls bekommen, ins Kino zu gehen oder einen (Sport)-Verein zu besuchen; ein vorhandenes Hobby zu pflegen bzw. wieder aufleben zu lassen;

  • eine Anbindung an die Angebote der Stadt und des Gemeindepsychiatrischen Verbundes bzw. des Suchtkrankenhilfesystems finden (Ferienfreizeiten etc.)  
  • Anleitung zu Tätigkeiten im Haushalt und zur Sicherstellung von Haushalts verrichtungen z.B. Hilfe bei Haushalts verrichtungen, wie Putzen, Wäschepflege, Einkaufen, Kochen

  • Hilfeaufbau z.B. Unterstützung und Anbindung an andere Dienste nach individuellem Hilfebedarf (Pflegedienste, Helfer/Hilfen nach dem Pflege Ergänzungsgesetz; Behandlungspflege zur Sicherung der aktuellen ärztlichen Behandlung, Haushaltshilfen, Integrationshelfer, Essen auf Rädern, Schuldnerberatung) etc.)

  • Unterstützung beim Arztbesuch und Sicherung der Medikamentenvergabe z.B. die Anbindung an einen Hausarzt und einen Psychiater ermöglichen; ärztliche Hausbesuche organisieren; die Medikamenteneinannahme sichern

  • Förderung sozialer  Kontakte z.B. zusammen mit anderen Menschen etwas unternehmen; Freundschaften finden; Konflikte mit anderen gut lösen lernen; Familienkontakte wiederbeleben; konfliktarmen Umgang mit Nachbarn, Freunden etc. trainieren

  • Hilfe bei Tagesstruktur-, Arbeits- oder Beschäftigungssuche z.B. eine sinnvolle Tätigkeit finden, sich eine schulische und/oder berufliche Ausbildung zutrauen, eine Berufsperspektive entwickeln, einen Besuch der Tagesstätte oder einer Werkstatt für Behinderte überprüfen; den Integrationsfachdienst bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitsgeber aufsuchen bzw. um den Arbeitsplatz zu erhalten

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