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Deutschland verfügt über ein umfangreiches Sozialrecht, um seine Bürgerinnen und Bürger in Lebenslagen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Insgesamt gibt es 13 Sozialgesetzbücher, die SGB I bis XII sowie das SGB XIV. Einen Teil des Sozialrechts bilden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieser Leistungen ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Teilhabe meint die Möglichkeit jeder und jedes Einzelnen zur Mitwirkung und Gestaltung nach den eigenen Vorstellungen in folgenden Bereichen: persönliche Lebensführung, zum Beispiel: Wohnform; Alltagsgestaltung Politik, zum Beispiel: Vertretung eigener Interessen; Äußerungen zur Tagespolitik Bildung, zum Bespiel: Besuch einer geeigneten Schule; Durchlaufen eines Studiums oder einer Berufsausbildung Wirtschaft, zum Beispiel: Wahl des Arbeitsplatzes; Verwaltung des eigenen Vermögens Kultur, zum Beispiel: Besuch von Theater, Kino oder Bibliothek Gemeinschaft, zum Beispiel: Mitwirkung im Sportverein; Teilnahme an Veranstaltungen Menschen mit Behinderungen sollen ebenso wie Menschen ohne Behinderungen alleine wohnen und entscheiden können, soweit dies die Behinderung zulässt. Die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft sind in fünf Leistungsgruppen eingeteilt: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe. LAND NIEDERSACHSEN 2024!!!
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